Wo ist die Wagenwäsche erlaubt? Auf der Straße oder Privatgrundstücken?

Früher war es ganz gewöhnlich, dass jeder Liebhaber seines Autos am Samstag mit Eimer und Schwamm sein Fahrzeug blitzblank geputzt hat.

Inzwischen fanden einige Veränderungen statt: Der Umweltschutz und vor allem der Schutz von Gewässern bekam einen wesentlichen Stellenwert. Durch das Eindringen der Reste von Spezialreinigern oder Shampoo werden die lokalen Kläranlagen belastet. Wenn diese Reinigungsmittel in ungefilterte Regewasserkanäle gelangen, dann wird die Umwelt verunreinigt. Deshalb ist es in der Regel empfehlenswert, das Fahrzeug in einer Waschanlage oder dafür bestimmten Waschplätzen zu reinigen. Hier wird durch eine Filteranlage gesichert, dass aggressive chemische Substanzen keine Schäden verursachen können. So gibt es beispielweise Schmutzfilter, Öl- bzw. Benzinabscheider und Schlammabtrennung.

Dafür gibt es ein Verbot auf Bundesebene jedoch nicht. Man sollte bei seiner Gemeinde nachfragen, ob man sein Auto auf seinem Privatgrundstück oder auf der Straße säubern darf.
Neben der örtlichen Auslegung des Wasserrechts sind in diesem Fall auch Abwägungen der Strassensicherheit von Bedeutung. Da ein Autofahrer, der seinen Wagen auf der Strasse wäscht, gemäß StVO ein Hindernis darstellt. Ob das erlaubt wird, hängt von der Entscheidung der Kommune oder Gemeinde ab.

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